AGBs Loopyball Miete
der Firma Zweigler Sports GbR für die Domain bubble-soccer.com (nachfolgend Zweigler Sports genannt)
Stand: 15.04.2023
1. Anwendbarkeit der Bedingungen
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.
2. Zustandekommen des Mietvertrags
2.1 Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
2.2 Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
3. Übergabe, Lieferung und Rückgabe des Mietgutes
Das Mietgut bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Es ist und bleibt uneingeschränkt dessen Eigentum.
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
3.2 Der Mieter hat das Mietgut zum vertraglich vereinbartem Zeitpunkt beim Vermieter abzuholen und am Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit bei dem Vermieter wieder abzuliefern. Die Anlieferung und/oder Abholung des Mietgutes durch den Vermieter ist nur geschuldet, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren.
3.3 Erfolgt die Abholung des Mietgutes durch den Mieter nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, kann der Vermieter dem Mieter eine angemessene Nachfrist zur Abholung setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Vermieter berechtigt, durch schriftliche Erklärung den Vertrag zu kündigen und, sollte der Mieter die Nichtabnahme des Mietgutes zu vertreten haben, Schadensersatz zu verlangen.
3.4 Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter oder den Versand des Mietguts durch einen Transportunternehmer ( UPS, DHL, Hermes, o.ä. ) an eine vom Mieter anzugebende Anschrift, so kann der Vermieter dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Die Auslieferung erfolgt ab Geschäftssitz.
3.5 Der Mieter hat bei Anlieferung anwesend zu sein. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall anerkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung.
3.6 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut bei Übergabe auf sichtbare Mängel zu untersuchen und sofern sich ein Mangel zeigt, den Vermieter unverzüglich hiervon zu unterrichten. Nimmt der Mieter das Mietgut an, ohne sichtbare Mängel zu rügen, stehen ihm Minderungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängel nicht zu.
3.7 Bei Rückgabe hat der Mieter das Mietgut im gleichen Zustand, in welchem es sich zum Zeitpunkt der Übergabe befand sowie vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben.Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.
3.8 Ist eine Abholung oder ein Rückversand vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, am vereinbarten Rückgabetag ab 8.00 Uhr morgens das Mietgut abholbereit und transportbereit zu halten, resp. bis 12 Uhr mittags an den Vermieter zurückzuschicken.
3.9 Gibt der Mieter das Mietgut nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädi-gung eine Mietgebühr verlangen.
4. Mietpreise
Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Im Übrigem gelten die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste des Vermieters. Die Angaben der Preisliste verstehen sich einschließlich MwSt, jedoch ohne Kraftstoff, eventuelle Transportleistungen und ohne den Zuschlag für die Befreiung von der Schadensersatzpflicht (siehe
Ziff. 10).
5. Kaution
5.1 Der Mieter hat für das Mietgut eine Kaution zu hinterlegen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Die Höhe der Kaution wird entsprechend der Länge des vereinbarten Mietzeitraums und demWert des Mietguts festgelegt. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
5.2 Vereinbaren die Parteien eine Verlängerung der Mietzeit, ist der Vermieter berechtigt die Höhe der Kaution entsprechend anzupassen und zu erhöhen. Der Mieter ist sodann zur Zahlung der etwaig erhöhten Kaution verpflichtet.
5.3 Zahlt der Mieter die Kaution nicht, stellt dies für den Vermieter einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
5.4 Die Kaution gilt nicht als Vorauszahlung für den vom Mieter geschuldeten Mietpreis. Bei
Beendigung des Mietvertrags kann der Vermieter geschuldete Beträge mit der Kaution verrechnen.
5.5 Die Kaution wird zurückerstattet, sobald feststeht, dass der Mieter all seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß und vollständig nachgekommen ist.
6. Pflichten der Mietvertragsparteien
6.1 Der Vermieter hat das Mietgut dem Mieter in mangelfreiem, betriebssicherem Zustand zu überlassen.
6.2 Der Mieter hat das Mietgut nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Zeigt sich nach Überlassung des Mietgutes ein Mangel, ist der Mieter verpflichtet dies gegenüber dem Vermieter unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen und dem Vermieter Gelegenheit zur Mängelbeseitigung in angemessener zeitlicher Frist zu gewähren. Spätere
Beanstandungen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.
6.3 Der Mieter verpflichtet sich ins besondere:
- einen geeigneten Spiel-/Sport- bzw. Aufbauplatz in ebenem Zustand zur Verfügung zu stellen. Die Spielfläche muss frei von scharfkantigen und spitzen Gegenständen sein.
- eventuelle Folgen, die durch ungeeignetes Gelände sowie durch Beschädigungen von Freileitungen oder durch Sträucher, Hecken und Bäumen eintreten können zu tragen.
- das Mietgut ausschließlich durch Personal bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können
- mit dem Mietgut gemäß den Sicherheits-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften umzugehen, die ihm bei Übergabe des Mietguts ausgehändigt wurden
- solange das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser die Pflicht, es auf seine Rechnung zu versichern.
- das Mietgut nur für den Zweck zu benutzen, für den es bestimmt ist
- keine Veränderungen an dem Mietgut vorzunehmen
- das Mietgut nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters an Dritte unter- oder weiterzuvermieten oder Dritten zur Verfügung zu stellen
- Ansprüche Dritter auf Herausgabe des Mietgutes zurückzuweisen und den Vermieter über einen geltend gemachten Herausgabeanspruch sofort zu informieren
- dem Vermieter jederzeit Zugang zu dem Mietgut zu verschaffen
- dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen Zugang zum Mietgut haben und alle zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung eines Diebstahls des Mietgutes zu treffen
- nach Ende des Mietzeitraums das Mietgut gesäubert und trocken und in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben
- alle Kosten, Aufwendungen und Bußgelder, die durch den Gebrauch des Mietguts für den Mieter oder für Dritte anfallen, selbst zu begleichen
- nach den gesetzlichen Vorschriften zu handeln
- alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen um Schäden zu verhindern
- das Mietgut ordnungsgemäß, pfleglich und ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu benutzen.
7. Haftung von Vermieter
7.1 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Mietgut ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung des Mietguts entstehen.
7.2 Der Vermieter haftet bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für die Verletzung von Pflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach auf den vereinbarten Mietpreis begrenzt.
7.3 Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz gleich aus welchemRechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder durch den Mieter. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, Sei es
nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn, soweit nicht die Voraussetzungen des 7.2 vorliegen.
7.4 Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen.
7.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter des Vermieters.
7.6 Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. UPS, DHL, o.ä.
7.7 Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters mit dem Mietgut verlässt oder dieses vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe geht die Gefahr mit der Abgabe resp. Zustellung des Mietguts an den Vermieter über. Solange das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser es auf seine Rechnung zu versichern.
9. Schäden, Verlust
9.1 Schäden des Mietgutes sind unverzüglich nach Entstehung und Kenntnisnahme dem Vermieter zu melden.
9.2 Für Beschädigungen und Verlust des Mietgutes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten oder von anderen Personen, denen er den Gebrauch des Mietgutes überlassen hat, schuldhaft verursacht werden. Der Mieter ist in soweit verpflichtet, zumutbare Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung eines Diebstahl des Mietgutes zu treffen.
9.3 Gibt/ Versendet der Mieter das Mietgut nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Rückgabe/ Rückversand an den Vermieter Nutzungsentgelt in Höhe von 40,- EUR pro Walkingball/Loopyball und Tag zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß §326 BGB nicht nach, kann der Vermieter zusätzlich Schadensersatz in Höhe der Beschaffungskosten eines neuwertigen Mietguts für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters, die auf
der vom Mieter zu vertretenen verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon unberührt.
9.4 Bei Schäden oder Verlust des Mietgutes hat der Mieter demVermieter entweder den Neuwert des Mietgutes oder die Reparaturkosten zu ersetzen, sofern diese niedriger sind. Entsprechendes gilt für Schäden an zugehörigen Teilen bzw. Zubehör des Mietgutes.
9.5 Normaler Verschleiß des Mietgutes führt nicht zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters.
10. Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe des Mietguts
10.1 Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Abstandssumme zu zahlen:
• 40% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die
Kündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn erfolgt
• 50% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die
Kündigung zwischen dem90. und dem60. Tag vor Mietbeginn erfolgt
• 60% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die
Kündigung zwischen dem59. und dem 30. Tag vor Mietbeginn erfolgt
• 70% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die
Kündigung zwischen dem29. und dem10. Tag vor Beginn erfolgt
• 80% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die Kündigung weniger als 10 Tage vor Mietbeginn erfolgt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Ausfall auf Seiten des Vermieters entstanden ist.
10.2 Der Mietvertrag endet zum jeweils vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
10.3 Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
10.4.. Ein wichtiger Grund zur fristlose Kündigung liegt insbesondere vor wenn:
a) Dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch des Mietgutes ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
b) Der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er das Mietgut durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder, c) Die Einstellung des Geschäftsbetriebs des Mieters
10.5 Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht wenn:
a) Eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht
b) Die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist,
11. Zahlung
Alle Zahlungen des Mieters im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietvertrages, sowie auch die Kautionshinterlegung, haben in bar oder per Überweisung/ im Voraus zu erfolgen. Erfüllt der Mieter trotz Mahnung eine Zahlungspflicht nicht, so gerät er in Verzug und er hat vom Tage des
Verzugseintritts an bis zum Tage des Zahlungseinganges Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die an den Vermieter übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung unserer Vertragsbeziehungen gespeichert und verwendet und gegebenenfalls im Rahmen der Vertragsdurchführung an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen, weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Der Mieter hat das Recht,
personenbezogene Daten jederzeit löschen zu lassen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so soll diese die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien werden die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel zulässigerweise wirtschaftlich und rechtlich
möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für Lücken in diesem Vertrag.
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
14. Streitfälle
14.1 Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien - soweit rechtlich möglich – Oberndorf a.N. vereinbart.
14.2 Die Vertragsparteien sichern sich zu, im Falle von Meinungsverschiedenheiten zunächst eine einvernehmliche Beilegung des Streitfalls zu versuchen.